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Pflanzenpatente künftig grundsätzlich erlaubt

Das Europäische Patentamt genehmigt Verwertungsschutz für die Kreationen aus dem Genlabor

Berlin (taz) – Das Europäische Patentamt (EPA) in München darf künftig Patente für Pflanzen vergeben. Mit einer gestern veröffentlichten Grundsatzentscheidung gab jetzt die Große Beschwerdekammer des EPA endgültig grünes Licht für Pflanzenpatente.

Bisher war umstritten, ob Pflanzen und auch Tiere überhaupt patentfähig seien. Vor allem das für das EPA verbindliche Europäische Patentübereinkommen galt als ein Hindernis, da es Patente für „Pflanzensorten“ und „Tierarten“ ausschließt. Diese Regelung umging die Beschwerdekammer, indem sie grundsätzlich entschied, dass immer dann Patente erteilt werden dürfen, wenn keine spezielle Pflanzensorte genannt wird. Zum Beispiel sind damit alle grünen Pflanzen, die mit einer zusätzlichen bestimmten Gensequenz ausgestattet wurden, künftig patentfähig. Dass damit auch die entsprechenden Pflanzensorten unter Patentschutz stehen, ist der Beschwerdekammer egal. „Das ist ein eindeutiger Bruch des Europäischen Patentübereinkommens“, kritisierte Christoph Then, Gentech-Experte bei Greenpeace, die Entscheidung der Beschwerdekammer. Die Umweltorganisation werde das nicht einfach hinnehmen. Mit den Pflanzenpatenten geraten Landwirte, Verbraucher und Züchter noch mehr in die Abhängigkeit der großen Konzerne. Da sich der Patentschutz auch auf die Produkte erstrecke, die aus den Pflanzen hergestellt würden, so Then, „können die Patentinhaber künftig die Preise für Lebensmittel bis an die Ladentheke bestimmen“. Wolfgang Löhr Bericht Seite 4

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