: Ribbecks Rittergüter sind passee
Der Streit um die Ländereien im Havelland ist beendet. Ribbeck-Nachfahren verzichten endgültig auf Rückübertragung der Güter
Potsdam (dpa) – Der Streit um die Rittergüter der Familie Ribbeck im brandenburgischen Havelland ist endgültig beendet. Der Anfang Dezember vergangenen Jahres vom Verwaltungsgericht Potsdam vorgeschlagene Vergleich sei nicht widerrufen worden, teilte das Gericht gestern mit.
Nach dem Vergleich, der einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Nachfahren des „Herrn von Ribbeck auf Ribbeck“ und dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen beilegt, akzeptiert die Behörde formell die Berechtigung der Ribbecks auf Rückübertragung ihrer ehemaligen Ländereien. Im Gegenzug verzichtet die Erbengemeinschaft auf die Rückübertragung der rund 2.000 Hektar umfassenden Flächen. Damit kommen die Ribbecks in den Genuss von Zahlungen nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz. Von bis zu 6 Millionen Mark ist die Rede. Der Vergleich, hatte der Vorsitzende Richter Hamm betont, berücksichtige, „was in 50 Jahren DDR geschehen ist“. Denn auf den einstigen Ribbeckschen Gütern sitzen heute viele große und kleine Nutzer. Nach einer Rückübertragung hätten bis zu 1.500 Verfahren gedroht, so Hamm.
Die Nachfahren des von Fontane verewigten Adelshauses hatten sich seit Jahren um eine Rückübertragung ihrer Güter im Havelland bemüht. Der letzte Schlossherr, Hans von Ribbeck, war im Mai 1944 unter ungeklärten Umständen von der Gestapo verhaftet und in das Konzentrationslager Sachsenhausen gebracht worden. Dort wurde er im Februar 1945 ermordet. Den Betrieb auf den Gütern Ribbeck und Bagow führte seit der Verhaftung des Gutsherrn der Rechnungsführer. Nach Überzeugung der Ribbeck-Erben war er von den Nazis eingesetzt worden. In diesem Fall hätten die Nachfahren Anspruch auf Entschädigung als NS-Verfolgte gehabt. Dann wären sie durch die Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone ein zweites Mal enteignet worden.
Das Landesamt für offene Vermögensfragen hatte 1997 den Antrag auf Rückgabe abgewiesen. Aus seiner Sicht gibt es keine Beweise für eine Beschlagnahmung des Besitzes durch die Nazis. Ribbeck sei wohl politisch verfolgt worden, habe aber sein Vermögen nicht dadurch verloren. Die Güter seien erst durch die Bodenreform enteignet worden, eine Rückgabe komme nicht in Frage. Die Erben hatten dagegen Klage eingelegt.
Friedrich-Carl von Ribbeck, Sohn des letzten Schlossherrn, kommentierte: „Wir haben unsere Güter zu einem schlechten Preis verkauft.“
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen