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„Abschreckung vor binationalen Ehen“

■ Solidarität für Bremer Ehefrau eines Gambiers / Menschenrechtsverein und Ausbilder nennen die drohende Ausweisung des afrikanischen Ehemannes „gezielte Schikane“

Der Internationale Menschenrechtsverein erhebt schwere Vorwürfe gegen das Bremer Ausländeramt. Die Behörde praktiziere Abschreckung, „um andere von vorne herein davon abzuhalten, einen Afrikaner zu heiraten“, sagt Vereinsmitglied Stefanie Wansleben.

Anlass für diese harschen Töne ist das Vorgehen der Behörde gegen die Bremer Ehefrau eines Gambiers, der – trotz der Heirat des Paares im August – ausreisen soll. Zwar hatte das Verwaltungsgericht die drohende Abschiebung des Mannes im Dezember gestoppt, weil dessen deutsche Ehefrau einem psychologischen Gutachten zufolge als selbstmordgefährdet galt. Der Mann erhielt daraufhin eine Duldung bis zum 26. Januar. Doch kaum lag das Gerichtsurteil vor, erhielt die psychisch stark angeschlagene Frau erneut Post vom Ausländeramt. Darin forderte die Behörde die frisch verheiratete Referendarin auf nachzuweisen, dass sie eine Therapie sowohl erhält als auch regelmäßig besucht. In dem Schreiben heißt es zugleich, „Frau C. sollte diese Zeit nutzen, um sich psychisch auf eine Ausreise ihres Ehemannes vorzubereiten.“

Nach Ansicht der Ausländerbehörde nämlich muss der Gambier, der vor Jahren unter falschem Namen als – mittlerweile abgelehnter – Asylbewerber nach Deutschland eingereist war, erst in sein Heimatland reisen, um dort seinen Visumsstatus zu ändern, bevor er hier mit seiner Ehefrau leben darf. Dies erfuhr das Ehepaar, als es – kurz nach der Hochzeit – im Bremer Ausländeramt einen gesicherten Aufenthalt für den Mann in Form einer Aufenthaltserlaubnis beantragen wollte. Da hieß es, falls der Mann nicht freiwillig ausreise, drohe ihm die Abschiebung.

Bei Dorothea C. löste dies eine psychische Krise aus, die sie zeitweilig arbeitsunfähig machte. Angesichts der auslaufenden Duldung verschärft sich ihre Situation jetzt erneut. Denn eine Trennung von ihrem Ehemann kann sie sich nach wie vor nicht vorstellen. „Ich liebe diesen Mann und will mit ihm zusammen leben“, sagt die Lehramtsanwärterin. Eigentlich hatte sie gehofft, der Ehemann würde nach der Hochzeit eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis bekommen. Jetzt ernährt sie sich und ihren Partner von ihrem knappen Referendarinnen-Gehalt. Die Kosten für die Reise des Mannes nach Gambia – nur um wieder einzureisen – wären für sie eine große Belastung. Die größten Sorgen aber macht ihr, dass völlig unklar ist, wann der Ehepartner wieder einreisen darf.

Die Anwältin des Paares, Barbara Neander, betreut mehrere Fälle, in denen die Wiedereinreise ausländischer Ehepartner sich sogar über ein Jahr hinzog. Sie hält die Ausweisung für Schikane, „die durch nichts gerechtfertigt ist.“ Aus ihrer Sicht gibt es – insbesondere vor dem Hintergrund der Eheschließung – keinen Ausweisungsgrund.

Der Internationale Menschenrechtsverein spricht unterdessen von einem „Anschlag auf Ehe und Familie“. „Wenn sich die Bremer Ausländerbehörde mit der Ausweisung von Herrn C. durchsetzt, ist davon auszugehen, dass sich diese menschenverachtende Praxis gegenüber binationalen Eheschließungen ausweiten wird“, fürchtet Markus Saxinger. Er fordert ähnlich betroffene Paare auf, sich zu organisieren*.

Unterdessen wollen auch die AusbilderInnen am „Landesinstitut für Schule“ Dorothea C. und ihren Mann unterstützen. „Die sollen das Paar doch in Ruhe hier leben lassen“, sagt Lehrer-Ausbilder Fritz Starke. Eine entsprechende Resolution soll der Ausbilder-Konferenz nächste Woche vorgelegt werden. ede

*Treffen am 17.1., 17 Uhr, Wachmannstr. 81

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