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Kasse darf Natur bezahlen

Ganzheitlichkeits-Kasse erringt vor Gericht Erfolg gegen Versicherungsamt

Hamburg (taz) – Die „Securvita BKK“ Krankenkasse hat gestern vor dem Lübecker Sozialgericht einen Teilerfolg gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) errungen: Die bundesweite Kasse mit Sitz in Hamburg, die sich „Kasse für Ganzheitlichkeit“ nennt, darf weiter die Kosten für Naturheilverfahren erstatten. Zumindest erst einmal so lange, bis der eigentliche Rechtsstreit entschieden ist.

Die „Securvita BKK“ erstattet Kosten, wenn Vetragsärzte nach antroposophischer Medizin, Homöopathie, Natur- oder Pflanzenheilkunde behandelten. Andere Krankenkassen zahlen für Naturheilverfahren bisher nur im Einzelfall. Die Kassen fürchten offenbar, durch das Beispiel in den Zugzwang zu kommen, diese Leistungen ebenfalls erstatten zu müssen.

Das BVA hatte von der „Ganzheitlichkeits-Kasse“ verlangt, ab sofort in jedem Fall einen Gutachter einzusetzen. Dagegen hatte die Sevurvita vor Gericht geklagt. Erfolgreich. Sandra Wilsdorf

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