Prozess geht auf sein Ende zu

■ Bernsteinzimmer-Prozess: Erster Freispruch

Eine von zwei Angeklagten im so genannten „Bernsteinzimmer“-Verfahren ist gestern freigesprochen worden. Zuvor war das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten abgetrennt worden. Ursprünglich war gestern mit den Plädoyers gerechnet worden. Der Kammervorsitzende hatte in der letzten Sitzung den „rechtlichen Hinweis“ gegeben, dass auch eine Verurteilung des Angeklagten Notars wegen Beihilfe zum versuchten Betrug in Frage käme. Der Notar hatte versucht, das Mosaikbild im Auftrag des Sohnes des Wehrmachtsoldaten, der inzwischen verstorben ist, für 2,5 Millionen Mark zu verkaufen.

Verteidiger Ralf Borttscheller überraschte mit einem Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter. Anlass war das Bekanntwerden eines Briefes, in dem Justizstaatsrat Ulrich Mäurer sich im Juli 1999 nach einer möglichen Überlastung der zuständigen Kammer erkundigt hatte. Nach Auffassung Borttschellers könnten sich die Richter dadurch in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt gefühlt haben.

Die Verteidigung des Notars geht davon aus, dass der Sohn des Wehrmachtsoldaten lange nicht gewusst hat, worum es sich bei dem Stein-Mosaikbild gehandelt hat und dass er es daher „ersessen“ hat. Seine Frau hat derweil angegeben, ihr Mann habe um das schwere Steinmosaik immer ein bedeutungsschweres Geheimnis gemacht.

K.W.