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Stein des Anstoßes

■ Die taz dokumentiert, welche Kürzungen der Senat in der Kultur beschlossen hat

Grundlage der jetzigen Diskussionen (siehe oben) sind folgende Beschlüsse des Senats, die die taz hier im Wortlaut dokumentiert.

„Kündigung des Vertrauensschutzes“: „Der Senat nimmt von der vorgesehenen Kündigung des Vertrauensschutzes für alle institutionell geförderten Einrichtungen Kenntnis und bittet den Senator für Inneres, Kultur und Sport um umgehende Veranlassung“, beginnt der Senatsbeschluss vom 1.Februar 2000. „Der Senat bittet den Senator für Inneres, Kultur und Sport, bis zum 1. April 2000 die Prüfaufträge in Abstimmung mit der Deputation für Kultur zu präzisieren und zu vervollständigen und über die bis dahin vorliegenden Ergebnisse der Prüfungen zu berichten, um rechtzeitig zu den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses eine Konkretisierung der Einsparungen für den Doppelhaushalt 2000/2001, der Ziele einer neuen Kulturförderung und der erforderlichen Investitionen in rentable Strukturen kultureller Einrichtungen, die ihren konsumtiven Bedarf mittelfristig reduzieren, dem Senat im April 2000 vorzulegen. Der Senat wird aufgrund des vorgelegten Konzeptes entscheiden, ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Sonderfonds eingerichtet werden kann.

Der Senat beauftragt die Staatsräte-Lenkungsgruppe 'Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung', eine Staatsräte-Steuerungsgruppe einzusetzen zur Begleitung der Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes.“ (Beschluss zum finanzwirtschaftlichen Rahmen des Kulturplans 2000 bis 2005)

Zum Kulturetat 2000/2001 beschloss der Senat:

„Der Senat stimmt zu, dass in den der Bremischen Bürgerschaft vorzulegenden Haushaltsentwürfen zunächst Minderausgaben in Höhe von 9,4 Mio. DM für 2000 bzw. 11,2 Mio. DM für 2001 veranschlagt werden, die im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsberatungen aufzulösen sein werden. Der Senat wird hierzu rechtzeitig vor den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses ein Auflösungskonzept vorlegen. Der Senat bittet den Senator für Inneres, Kultur und Sport, zur Vorbereitung der notwendigen Entscheidungen ein konkretes Konzept vorzulegen, das den Zielsetzungen der Sanierung entspricht.“

In den bisherigen Haushaltsplanungen fehlen bisher noch Mittel für die Unterbringung der Stadtbib- liothek und der VHS im alten Polizeihaus. Dazu beschloss der Senat:

„Der Senator für Inneres, Kultur und Sport wird gebeten, die Verhandlungen über die Unterbringung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule unverzüglich abzuschließen und im Senat über das Ergebnis (einschließlich einer Darlegung der Finanzierung) zu berichten.“

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