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Copyright bei Saatgut

Landwirte doch nicht ganz gläsern

Braunschweig (dpa/taz) – Kritische Landwirte haben gestern vor Gericht einen Teilsieg errungen. Es geht um die Saatgut Treuhandverwaltungs-GmbH, eine Art Gebühreneinzugszentrale oder Gema für Getreide- und sonstige Saatgutsorten. Diese Treuhand GmbH treibt für die Pflanzenzüchter Gebühren ein und fordert umfangreiche Auskünfte von den Bauern, was sie auf ihren Äckern säen. Die Bauern sollen auch zahlen, wenn sie gar kein Saatgut neu kaufen, sondern ihre Ernte vom Vorjahr wieder aussäen.

Seit 1997 schreibt das Sortenschutzgesetz diesen Obolus vor und beendete damit ein jahrtausendealtes Urrecht, wie viele Landwirte murren. Manche weigern sich, ihre Daten offenzulegen, und werden verklagt. Das Braunschweiger Landgericht gab gestern erstmals zwei Landwirten zum Teil Recht. Nach dem Urteil müssen die Bauern der Treuhandverwaltung keine pauschalen Auskünfte über ihre Ackerfrüchte geben. Nur die tatsächlich verwendeten Mengen der rechtlich geschützten Saatgüter müssen angegeben werden. Um die Gebühren zu erheben, muss die Treuhand selbst den Nachweis der Aussaat erbringen. „Es ist im gesamten gewerblichen Rechtsschutz ... anerkannt, dass der Inhaber der Rechte eine Verletzung beweisen muss“, so die Urteilsbegründung. rem

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