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Senator bierernst

■ Der HSV-Vollbierstreit und die Magenfüllung: Wrocklage will mit durstigen Fans diskutieren

Die Posse des Jahres erhält immer bierernstere Züge. Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) hat zugesagt, am Donnerstag Abend den Fans des Hamburger Sportvereins zu begründen, warum er den Ausschank von Vollbier im neuen Volksparkstadion hartnäckig untersagt.

Zu der Diskussion mit Fans und HSV-Vorstand bringt der Innensenator gleich drei Fachleute mit: den Leiter des Sportamts in seiner Behörde, Heiner Widderich, den Leiter der Polizeidirektion West, Dietmar Kneupper, und den Hauptkommissar Carsten Wegge, der als „fan-kundiger Beamter“ gilt.

Wrocklage hatte den Ausschank von Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als drei Prozent im Volksparkstadion „aus Sicherheitsgründen“ untersagt. Lediglich alkfreies und Lightbier darf dort durch die Kehlen rinnen. Von dem Verbot ausgenommen sind jedoch die Bus-iness-Logen und der VIP-Bereich.

Solche Ausnahmen seien „nach Einschätzung der Sicherheitslage durch die Polizei zugelassen“, beantwortete die Innenbehörde gestern eine Kleine Anfrage des GAL-Abgeordneten Hans-Peter de Lorent. Dieser hatte sich erkundigt, auf welcher Grundlage das Biertrinken im HSV-Stadion nach „Zwei-Klassen-Recht“ erfolge.

Die Frage de Lorents nach den unterschiedlichen Folgen des Konsums von Voll- oder Lightbier vermochte die Innenbehörde „nicht generell verbindlich“ beantworten. Die Auswirkungen seien „von zahlreichen individuellen Faktoren abhängig“, zum Beispiel von „Körpergewicht, Trinkgeschwindigkeit und Magenfüllung“.

Wohl bekomms. smv

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