Ärztekammer für Gen-Check von Achtzellern

Selektion für Embryonen im Reagenzglas gefordert. Parteien dagegen

Berlin (taz) – Es gibt keine gesetzlichen Hürden, die gegen die genetische Überprüfung von Embryonen im Acht-Zell-Stadium sprechen. Die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID), mit der im Reagenzglas gezeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht werden können, ist durchaus mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar. Das ist das Fazit einer Expertengruppe der Bundesärztekammer (BÄK), die gestern in Berlin einen Richtlinienentwurf für den Umgang mit PID vorstellte. Danach soll der genetische Check der Embryonen, bevor diese nach einer künstlichen Befruchtung in die Gebärmutter eingesetzt werden, zukünftig in engen Grenzen möglich sein. Ethikkommissionen sollen in jedem Fall einzeln entscheiden, ob PID zulässig ist. Die Untersuchung soll nur bei äußerst schweren Erbkrankheiten angewendet werden.

Schon vorab hatte sich Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer gegen PID ausgesprochen. Nach dem Embryonenschutzgesetz sei dieser Test eindeutig verboten. Auch die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Monika Knoche, verweist auf das Gesetz. Danach dürfe eine künstliche Befruchtung nur dann durchgeführt werden, wenn eine Schwangerschaft eingeleitet wird. Bei PID ist es aber gerade das Ziel, die für nicht gut befundenen Embryonen zu verwerfen. Kritik an dem BÄK-Papier kommt auch aus der CDU-Bundestagsfraktion. Der Abgeordnete Hubert Hüppe warnte davor, „dass Embryonen, die nach PID nicht auf die Mutter übertragen werden, in großer Zahl anfallen und als Forschungsobjekte weiter genutzt werden“. Wolfgang Löhr