: Bundesrat stimmt Fixerstuben zu
■ Freistaaten Bayern und Sachsen wollen clean bleiben. Länderkammer lehnt Leistungskürzung für Asylbewerber ab und fordert schärferes Waffengesetz
Berlin (AFP/taz) – Fixerstuben zur kontrollierten Drogeneinnahme sind künftig legal. Der Bundesrat nahm am Freitag in Bonn mit knapper Mehrheit einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat an. Die Regelung soll sicherstellen, dass Drogenkonsumräume ohne Angst vor strafrechtlicher Verfolgung betrieben werden können. Der Bundestag hatte dem Vermittlungsergebnis bereits am Donnerstag zugestimmt. Fixerstuben als Einrichtung gegen die Verelendung von Drogenabhängigen gibt es bereits in Hamburg, Hannover, Frankfurt/Main und Saarbrücken. Bayern und Sachsen wollen auch künftig keine Fixerstuben zulassen.
Eine Kürzung der Leistungen an lange in Deutschland lebende Asylbewerber lehnte der Bundesrat ab. Die Länder stimmten gegen einen Antrag der unionsgeführten Länder Hessen, Baden-Württemberg und Bayern, der sich gegen eine „Privilegierung“ lange in Deutschland lebender Asylbewerber richtete. Asylbewerber bekommen Leistungen, die um 20 Prozent unter dem Regelsatz der Sozialhilfe liegen. Sind sie länger als 36 Monate im Land, entfällt diese Kürzung.
Zum Passgesetz forderte die Länderkammer zusätzliche Änderungen, darunter die Möglichkeit zum befristeten Passeinzug, um Gewalttaten aktenkundiger Hooligans im Ausland zu verhindern. Der Bundestag muss die Vorlage der Bundesregierung noch beraten.
Ferner hat sich der Bundesrat für eine Verschärfung des Waffengesetzes ausgesprochen. Er stimmte einem Entschließungsantrag Bayerns zu, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen einzuführen. Außerdem sollen die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen enger gefasst werden. Für Video- und Computerspiele soll wie bei Filmen eine verbindliche Alterskennzeichnung geschaffen werden.
Erstmals beschäftigte sich der Bundesrat mit einem verbesserten Verbraucherschutz im Online-Handel. Die Länderkammer bezog Stellung zu einem Gesetzentwurf von Rot-Grün, der wie bei Haustürgeschäften ein Rückgaberecht von sieben Tagen für im Internet gekaufte Waren vorsieht. Bisher fehlt eine solche Regelung, die von einer EU-Richtlinie vorgeschrieben wird.
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