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Weniger soll mehr sein

Die Union schlägt der Regierung ein neues Konzept für Rentenreform vor

Berlin (dpa/AFP) – Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will der Bundesregierung ein neues Konzept für eine Rentenreform vorlegen. Ex-Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU), der künftig als Fraktionsvize der CDU/CSU für Rentenpolitik zuständig sein soll, sagte dazu in der Bild am Sonntag: „Mein Vorschlag ist: Der Beitrag zur Rentenversicherung, heute 19,3 Prozent, wird um insgesamt 2,5 Prozentpunkte gesenkt.“ Dadurch sinke zwar langfristig der Rentenanspruch, aber die umlagefinanzierte Rente bleibe insgesamt bezahlbar.

Das eingesparte Geld könne dann für eine Zusatzversorgung auf freiwilliger Basis eingesetzt werden. Die Gespräche zwischen der Regierung und der Opposition über eine Rentenreform waren vergangene Woche auf Wunsch der CDU/CSU auf Mitte März vertagt worden.

Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) erklärte, in dem Konzept gebe es noch eine Reihe offener Fragen. Insbesondere müsse Seehofer klären, wer die 40 Milliarden Mark Ausfälle zu tragen habe, die durch die Beitragssenkung enstünden.

Mit der Senkung des Beitragssatzes um 2,5 Prozentpunkte sinke zwar der Rentenanspruch, doch bleibe die umlagefinanzierte Rente insgesamt bezahlbar, meinte Seehofer. Um die entstehende Lücke in der Altersversorgung zu schließen, könnten Arbeitnehmer laut Seehofer freiwillig und steuerbegünstigt gemeinsam mit dem Arbeitgeber den 2,5 Prozentpunkten entsprechenden Betrag bis zu einer Höchstgrenze von etwa 8.000 Mark Bruttoeinkommen in eine Zusatzrente einzahlen. Weil dieses Geld auf dem Kapitalmarkt angelegt werde, seien die Erträge höher als der Ausfall durch die etwas niedriger ausfallende gesetzliche Rente.

Eine Pflicht zur Einzahlung in eine zweite Versicherung, wie es die Bundesregierung will, lehnt Seehofer ab: „Ich halte nichts von einer zweiten Zwangsrente, in die ausschließlich die Arbeitnehmer einzahlen.“ Das wäre nur eine Zwangserhöhung der Beiträge für Niedrigverdiener ohne Betriebsrente und zugleich das Ende der sogenannten paritätischen Rentenversicherung, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen einzahlen.

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