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Bargeld macht Flüchtlinge kriminell

Berlin (taz) – Die Wolfsburger Staatsanwaltschaft ermittelt zur Zeit gegen etwa 70 Asylbewerber wegen „Beihilfe zum Betrug“. Die Flüchtlinge hatten ihre Wertgutscheine bei einem kommerziellen Umtauschring gegen Geld gewechselt. Bei dem Tausch verloren sie bis zu zehn Prozent des Gutscheinwertes als Provision an die Bargeldgeber. Drei Mitglieder des profitträchtigen Tauschrings sind bereits am 15. Februar wegen Betrugs zu Haftstrafen zwischen 12 und 21 Monaten verurteilt worden. Ihren Gewinn müssen sie zurückzahlen – aber nicht an die geschädigten Flüchtlinge, sondern an die Stadt Wolfsburg.

„Es gab keinen Zwang, die Scheine in Geld zu wechseln“, erklärt Rolf Laube aus dem Pressereferat des Sozialamtes Wolfsburg, weshalb der Tauschgewinn an die Stadt geht. Das sieht Asylbewerber Sunny Onwinyiti anders: „Wir müssen die Gutscheine verkaufen, denn wir bekommen nur 80 Mark in bar.“ Davon müssen Anwaltsraten, Telefonkosten und Schulhefte bezahlt werden.

„Die Kriminalisierung von Flüchtlingen wegen der Folgen einer restriktiven Gesetzesauslegung ist ein Skandal“, empört sich Norbert Grehl-Schmidt vom Vorstand des niedersächsischen Flüchtlingsrats. Das Land hat die Kommunen zur Gutscheinausgabe verpflichtet, obwohl das Bundesgesetz seit 1997 auch die Zahlung von Bargeld ermöglicht. „Erst durch die Gutscheinpraxis können die Zwischenhändler auf den Markt kommen“, erklärt Kai Weber, Sprecher des Flüchtlingsrats. Das sei politisch produziert. Isabelle Siemes

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