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Kirchenasyl: Kurden-Familie darf bleiben

Lübeck/München (epd) – Einer im Kirchenasyl in Lübeck lebenden kurdischen Familie ist die Aufenthaltsbefugnis erteilt worden. Ein entsprechendes Urteil fällte das Verwaltungsgericht München. Die evangelische St.-Jürgen-Gemeinde, in der das Ehepaar mit vier Kindern seit eineinhalb Jahren wohnt, wertete das Urteil als Erfolg für das Kirchenasyl. Der Lübecker evangelische Bischof Kohlwage hatte erst kürzlich die Gewährung von Kirchenasyl verteidigt. Das Engagement der Gemeinden stelle den Rechtsstaat nicht in Frage. (Az.: M 24 K 98.50176)

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