: wortlaut
Aus dem Urteil Josef Kneifels
„Der Angeklagte Kneifel wird wegen Terrors im besonders schweren Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord, unbefugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes in bedeutendem Unfang sowie wegen in Tatmehrheit begangener Androhung von Gewaltakten und Vortäuschung einer Gemeingefahr zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm werden die staatsbürgerlichen Rechte für dauernd aberkannt. Weiterhin werden eingezogen: Der dem Angeklagten gehörende PKW Trabant.“
„Der Tatbestand des § 101 StGB verlangt, daß der Täter bei der Begehung eines unter Terror erfaßten Gewaltaktes das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten oder Unruhe hervorzurufen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Angeklagte mit dieser staatsfeindlichen Zielstellung handelte. (...) Er wollte aber mit seinem Anschlag nicht allein unsere Ordnung treffen, sondern gleichzeitig die Sowjetunion als Repräsentant des sozialistischen Weltsystems und die Freundschaft zwischen unseren Staaten. In Verwirklichung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus schützt unser Strafrecht (...) auch unsere sozialistischen Bruderländer vor Verbrechen.“
Das Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt, 1981
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