Miethai & Co.
: Wahre Größe

Mietminderung bei abweichender Fläche  ■ Von Eve Raatschen

Gerade in Dachgeschoss-wohnungen entdecken Mieterinnen häufig, dass die im Mietvertrag aufgeführte Wohnfläche nicht mit der tatsächlichen Fläche übereinstimmt. Oft ist die Wohnfläche kleiner als angegeben.

Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass die Mieterin durch ihre Unterschrift unter den Mietvertrag erklärt, den vereinbarten Preis für diese Wohnung zahlen zu wollen und ihr kein Recht auf Mietminderung zusteht, wenn die Flächenangabe nicht korrekt ist. 1997 hatten die Richter des Oberlandesgerichtes Dresden sich dazu durchgerungen, die Abweichung der vertraglich vereinbarten Wohnfläche grundsätzlich als Fehler anzuerkennen, der aber die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht erheblich mindere. Eine Mietminderung komme daher - so das Gericht - nur in Ausnahmefällen in Frage.

Das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 20.12.1999, Az. 311 S 184/98) vertritt in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung die Meinung, dass eine erhebliche Flächenabweichung (10 Prozent und mehr) sehr wohl einen Wohnungsmangel darstellt, der auch zur Mietminderung berechtigt. Das Gericht hat diese Rechtsfrage dem Hamburgischen Oberlandesgericht vorgelegt. Entscheidet das Oberlandesgericht zugunsten des Mietminderungsrechtes, werden in Hamburg einige Mieterinnen gute Chancen haben, bei Flächenabweichungen eine geringere Miete durchzusetzen. Wir werden an dieser Stelle über das Ergebnis der Vorlage berichten.

Schon jetzt gilt bei geringerer Fläche als der vertraglich vorgesehenen: Bei Nebenkos-tenabrechnungen muss anteilig nur für die tatsächliche Wohnfläche gezahlt werden. Auch bei einer Mieterhöhung muss einer Erhöhung des Quadratmeterpreises nur auf der Grundlage der tatsächlichen Fläche zugestimmt werden.

Nachtrag zu voriger Woche: Das Urteil zu den Kriterien, nach denen bei einer Altbauwohnung die Wohnlage ermittelt wird, ist noch bis Ende März per Faxabruf erhältlich. Die richtige Nummer hierfür lautet 431 39 444.

Eve Raatschen ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,

Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40