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Senat pfeift Charité zurück

Landesregierung schließt betriebsbedingte Kündigungen auch bei Unikliniken aus. SPD, Grüne und PDS werfen dem Verwaltungschef des Klinikums vor, dass er einen Präzedenzfall schaffen will

von SABINE AM ORDE

Der Verwaltungschef der Charité, Bernhard Motzkus, wird ausgebremst. Seinem Vorhaben, an dem Universitätsklinikum betriebsbedingt zu kündigen, haben gestern sowohl der Senat als auch die Finanz- und Wirtschaftskommission der Charité eine Absage erteilt. „Betriebsbedingte Kündigungen wird es mit dem Senat nicht geben“, sagte Senatssprecher Michael-Andreas Butz. Nach seiner Auffassung seien diese auch rechtlich gar nicht durchsetzbar.

Auch die Finanz- und Wirtschaftskommission der Charité forderte Motzkus gestern auf, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Die Kommission, in der Abgeordnete, die zuständigen Senatsverwaltungen und die Mitarbeiter vertreten sind, ist das Aufsichtsgremium des Klinikums. Ihr Beschluss hat nur empfehlenden Charakter. Verstößt die Charité dagegen, kann die Wissenschaftsverwaltung als Dienstaufsicht einschreiten.

Wie in den vergangenen Tagen bekannt wurde, will der Charité-Verwaltungschef in den kommenden vier Jahren knapp 600 der etwa 8.800 Stellen für Ärzte, Pflegekräfte, Sachbearbeiter und Techniker abbauen, die meisten davon noch in diesem Jahr. Die Begründung ist der vom Senat beschlossenen Abbau von 430 Betten. Das überflüssige Personal sei nur zu halten, wenn das Land dafür 50 Millionen Mark bereitstelle. Dieser Forderung hat Wissenschaftssenatorin Christa Thoben (CDU) bereits eine Absage erteilt. Weil die Unikliniken der Vereinbarung zwischen dem Senat und den Gewerkschaften, bei den städtischen Krankenhäusern auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten, nicht beigetreten sind, hält Motzkus seine Pläne für rechtlich machbar. Danach sollen der Bund und die Europäische Union eine Qualifizierungsgesellschaft für die Betroffenen finanzieren.

Nach Ansicht von SPD, PDS und Grünen geht es dem Verwaltungschef aber um mehr als die aktuellen Einsparungen. „Es geht darum, endlich betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst durchzusetzen“, sagte Christian Gaebler, der für die SPD in der Kommission sitzt. „Und den BAT auszuhebeln“, fügt sein grüner Kollege Bernd Köppl hinzu. Eine solche „Kriegserklärung an die Beschäftigten“ müsse verhindert werden.

Personalratsvertreter und die Gewerkschaft ÖTV forderten Motzkus auf, statt einzelner Brocken ein Konzept zum Personalabbau vorzulegen. Wenn nicht nur den Mitarbeitern, deren Stellen wegfallen, sondern alle 8.000 Charité-Beschäftigte Instrumente wie Teilzeit, Abfindungen und die Reduzierung der Arbeitszeit ab dem 55. Lebensjahr angeboten würden, dann gebe es wahrscheinlich gar keine Überhangsliste. Sollte es aber zu Kündigungen kommen, drohte die ÖTV bereits Massenklagen vor dem Arbeitsgericht an.

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