: Dreiviertel illegal
■ Stadt darf junge BeamtInnen nicht zwangsweise nur Teilzeit beschäftigen
Beim Versuch, NachwuchsbeamtInnen bei ihrer Einstellung für die ersten fünf Jahre Zwangsteilzeit zu verordnen, hat der Hamburger Senat eine Schlappe einstecken müssen. Wenn die Betroffenen dagegen Widerspruch einlegen, müssen sie sofort auf einer Vollzeitstelle beschäftigt werden. Das hat jetzt das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) unter Berufung auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) verfügt. Nach Schätzungen des Deutschen Beamten Bundes (DBB) sind in Hamburg derzeit 200 bis 300 junge BeamtInnen von der Zwangsteilzeit betroffen.
Im vorigen Sommer hatte die Bürgerschaft im Zuge des Sparhaushaltes einen neuen Passus in das Hamburgische Beamtengesetz aufgenommen. Danach dürfen seit Herbst verbeamtete BerufsanfängerInnen auf einer Dreiviertelstelle bei entsprechend verringerten Bezügen eingestellt werden. Dagegen konnten die Betroffenen zwar Widerspruch einlegen, der eigentlich „aufschiebende Wirkung“ hat. Diese wurde aber von der Stadt durch die „Anordnung auf sofortige Vollziehung“ verwaltungsrechtlich wieder ausgehebelt.
In seinem Beschluss hat das OVG nun wiederum diese Anordnung außer Kraft gesetzt. Im Klartext: Die Herabsetzung auf Dreiviertelstellen ist unwirksam. Das OVG hält nämlich die „Aufhebung der aufschiebenden Wirkung“ nur für gerechtfertigt, wenn der Senat eine Chance hätte, das Hauptverfahren zu gewinnen. In einem vergleichbaren Fall hatte das BVG aber entschieden, „dass Beamte nicht zur Teilzeitbeschäftigung mit verringerter Besoldung gezwungen werden dürfen“. DBB-Landesvorsitzender Valetin Schiedek geht davon aus, dass auch der Hamburger Rechtsstreit in der Hauptsache vor dem BVG ähnlich ausgehen wird.
Unklar ist dem DBB derzeit, wie der Senat in der Praxis mit dem OVG-Beschluss umgehen wird: „Es kann nicht sein,“ fordert Schiedek, „dass diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, besser gestellt werden als die, die es nicht getan haben.“ Er fürchtet aber auch, dass die Verwaltung das Urteil „kontraproduktiv“ auslegen könnte und nun weniger junge BeamtInnen einstellt. Endgültig entschieden ist ohnehin noch nichts: Die Stadt will Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Magda Schneider
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