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Auch beim Paten wurde gesammelt

■ Acht PKK-Leute wegen Vorwurfs der Erpressung angeklagt. Staatsschutz versucht, Verbindung zu Mord herzustellen

Acht Aktivisten der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) im Alter zwischen 32 und 50 Jahren müssen sich seit gestern vor der Staatsschutzkammer des Hamburger Landgerichts wegen Spendengeld-Erpessung, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Vereinsgesetz verantworten. 78 Einzeltaten hat die Anklage für die Zeit von 1995 bis Mitte 1999 aufgelistet. Besondere Brisanz hat das Verfahren bekommen, weil der Staatsschutz im Vorwege versucht hat, die Hauptangeklagten Sadik Baydas und Nihat Durmus in Verbindung mit dem Auftragmord an dem Dealer Fetih Ugur (genannt „der Pate“) zu bringen.

Dass PKK-Aktivisten für ihren Befreiungskampf Spenden gesammelt haben, ist kein Geheimnis, wenngleich nach dem PKK-Verbot 1994 ein Vergehen. Und dass dabei psychischer Druck ausgeübt wird, ist auch nicht unwahrscheinlich. In dem neuen Verfahren versucht die Staatsanwaltschaft jedoch die Kurden der organisierten Kriminalität zuzuordnen, in dem die Spendensammlung zur „räuberische Erpressung in Form einer Bande“ wird. So sollen die Angeklagten junge kurdische Dealer mit Schlägen dazu gebracht haben, Teile ihrer Drogengelder abzuführen oder Geschäftsleute mit Morddrohungen überzogen haben, wenn sie keine Spenden in gewünschter Höhe zahlten.

Kronzeuge der Gewaltversion ist der Kneipier Ali C., der aber in einem anderen Verfahren schon wegen Falschaussage verurteilt worden ist. Die Staatsschutz-Ermittlungen konzentrierten sich vor allem auf Observationen und das Abhören von Handys. Die Lausch-Proktokolle können zwar belegen, dass die Spendensammler Druck machen sollten und 1998 insgesamt 1.963000 Mark kassierten, ob dabei aber Gewalt ausgeübt wurde, ist unklar.

Auf den „Paten“ waren Baytas und Durmus im Oktober 1998 getroffen: Als sie Spenden einfordern wollten, schoss dieser kurzerhand auf sie. Am 23. Dezember 1998 wurde der „Pate“ in der Bar „Citrus“ am Neuen Wall von einem Killerkommando erschossen. Doch weder dieser Mord noch die jüngste Schießerei vor der Disco „Check Inn“ haben etwas mit den Spendensammlungen zu tun, sagt die Verteidigung und spricht von einer „Hetzkampagne“ der Medien. Richter Gerhard Schaberg stellte klar: „Herr Ugur ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, er ist nur aufgeführt, weil er als Zeuge nicht mehr zur Verfügung steht.“ kva

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