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Doch Hoffnung für Ehepaar?

■ Behörde verspricht Visum / Mann reist vorerst aus

Bremen. Es klingt absurd: Alieu C. muss von Bremen in sein Heimatland Gambia und dann weiter in den Senegal reisen, um dort bei der deutschen Botschaft ein Einreisevisum für die Bundesrepublik zu beantragen (taz berichtete). Obwohl er mit einer Deutschen verheiratet ist, erhält er keine Aufenthaltsgenehmigung, da er ursprünglich unter falschem Namen eingereist war. Morgen wird Alieu C. nun nach Gambia aufbrechen. Im Gepäck hat er immerhin eine Bescheinigung, dass die Ausländerbehörde die „Vorabzustimmung zur Wiedereinreise“ erteilt. Die, so die Zusage, soll übermorgen nach Dakar gefaxt werden. Einer Visumserteilung stünde dann nichts im Wege.

Die Ehefrau Dorothea C.-V. ist dennoch besorgt: Ihr sind Fälle bekannt, wo afrikanische Ehemänner deutscher Frauen trotz Vorabzustimmung über ein Jahr kein Einreisevisum erhielten. Empört über die behördlichen Schikanen, spricht die angehende Lehrerin von einer Politik der „ethnischen Säuberung“ gegen deutsch-afrikanische Paare. Die drohende Abschiebung, der ihr Mann jetzt zuvorkommt, hat bei Dorothea C.-V. eine psychische Krise ausgelöst. Dazu gerät sie durch die Reisekosten in eine finanzielle Notlage. In einem Brief hat sie Innensenator Bernt Schulte (CDU) deshalb am Freitag gebeten, die Ausreisepflicht für ihren Mann aufzuheben. Sie weist darauf hin, dass das Ausländergesetz dies „zum Schutz der Ehe“ ausdrücklich erlaube. jank

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