: Mehr Tierschutz nicht möglich
KARLSRUHE taz ■ Wer im Studium auf Tierversuche verzichten will, muss konkrete Alternativmethoden benennen. Eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Geklagt hatte eine Biologiestudentin, die aus Gewissensgründen zoologische Praktika ohne Tierversuche absolvieren wollte. Die erforderliche Qualifikation wollte sie mittels Lehrfilmen und Computersimulationen erlangen. Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine Entscheidung des BVerwG. Die Studentin müsse für jeden Versuch genau darlegen, welche „gewissensschonenden Alternativen“ es gebe. Von ihr werde nicht zu viel verlangt.
Quasi vorsorglich stellten die Verfassungsrichter klar, dass auch dann nichts anderes gelten könne, wenn der Tierschutz im Grundgesetz verankert würde.
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