Jobbeschaffer für Deutsche

Fieses Ausländerrecht: Wenn Nicht-EU-Studenten einen Job finden, nimmt das Arbeitsamt ihnen den meistens wieder weg  ■ Von Felix Magin

Ausländische Studierende sind in Deutschland in zwei Klassen unterteilt. Es gibt „EU-Studenten“ und „Nicht-EU-Studenten“. Letzteren macht das Ausländerrecht das Leben ganz schön schwer.

Yildiz Özal* denkt eigentlich immer nur an das eine: Geld. Nicht, weil sie wie ihre übrigen BWL-Kommilitonen gern mit Handy und Designer-Schühchen in der Mensa sitzt. Ihre Gedanken kreisen jeden Monat aufs neue darum, wie sie Geld für Essen und Miete aufbringen kann.

Yildiz hat kein Stipendium und auch keine reichen Eltern. Wie viele der etwa 5400 Hamburger Nicht-Eu-Studenten ist sie gezwungen, zu jobben. Doch das Ausländerrecht schreibt ihr vor, dies auf 90 Tage im Jahr zu begrenzen. Eine zu kurze Zeit, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Arbeitet sie darüber hinaus, braucht sie eine Arbeitserlaubnis. Und die bekommt sie nur, wenn kein Deutscher oder EU-Bürger ihren Job haben will.

„Wir machen die Drecksjobs für die Deutschen und sind die Jobbeschaffer fürs Arbeitsamt“, erbost sich Medizin-Student Yhallam Arsat* aus dem Libanon. In der Tat, sobald ein Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis beantragt, nutzt das Amt diese Information, um „die Arbeitsmarksituation zu prüfen“, wie es Uwe Thele vom Hamburger Arbeitsamt formuliert. Interessiert sich ein Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle, muss der Arbeitgeber ihn einstellen. Es sei denn, der kann schlüssig begründen, warum er es nicht will. „In den meisten Fällen werden die Gründe dafür nicht akzeptiert“, stellt Thele nüchtern fest.

Schlechte Chancen also für Nicht-EU-Studenten. In 98 Prozent der Fälle, so schätzt Wolfgang Jantz von der Hamburger Jobvermittlung, würden die Anträge auf Arbeitserlaubnis abgelehnt. Und mitunter ist der Job schon weg, wenn die Prüfung abgeschlossen ist. Yhallan Arsat: „Das dauert bis zu sechs, acht Wochen“. Bei der Post hätten sie ihm ins Gesicht gesagt, dass sie so lange nicht warten.

Das Arbeitsamt hat eine „Negativ-Liste“, auf der Jobs vermerkt sind, für die sich genügend „Bevorrechtigte“ interressieren. Büroarbeiten oder Kellnern zum Beispiel. Als Putzfrau, Tellerwäscher oder Liftboy könnte Yildiz und Yhallam sofort anfangen. Sie stehen auf der „Positiv-Liste“.

Ginge es nach Hamburgs Wissenschaftsenatorin Krista Sager, so müsste sich an dieser Diskriminierung dringend etwas ändern. Es gehe nicht an, sagt sie, dass Politiker aller Couleur eine verstärkte Internationalisierung der Hochschulen fordern, es aber ausländischen Studierenden schwer machen, sich durch Jobs zu finanzieren.

Das Ausländerrecht ist Ländersache. Bayern handhabt es noch strenger: dort dürfen diese Studierenden während des Semesters gar nicht arbeiten. Hamburg wandte die „Vorrangregelung“ bis 1997 gar nicht an, hat es aber auf Druck des Bundesinnenministeriums dann doch getan. Hamburgs Senatorin Sager forderte im Juli 1999 im Bundestag die Abschaffung dieser Paragraphen. Eine entsprechende „Initiative“ wurde vom Parlament begrüßt. Da die Regierung auf diesen Vorstoß bisher nicht geantwortet hat, will die grüne Politikerin nun noch einmal nachhaken. Angesichts der aktuellen Debatte um die „Green Card“ für ausländische Spezialisten stehen die Chancen auf Änderung nicht schlecht.

Unterdessen suchen die Betroffenen nach Auswegen. Manchmal, berichtet Yhallam Arsat, habe er Glück und die Arbeitgeber wollen seine Papiere gar nicht sehen. „Wenn ich schwarz arbeite, kann ich in kurzer Zeit viel Geld verdienen“.*Name geändert