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Härtefälle erweichen SPD

Die Berliner Härtefallregelung für Asylbewerber soll der Praxis in anderen Bundesländern angepasst werden

Die umstrittene Berliner Härtefallregelung für abgelehnte Asylbewerber soll liberalisiert werden. Das hat gestern der parlamentarische Innenausschuss mit einer knappen Mehrheit von neun zu acht Stimmen beschlossen. Die CDU unterlag, weil die SPD mit den Grünen und der PDS gestimmt hatte. Der Antrag, in dem Asylbewerbern unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zugebilligt werden soll, muss allerdings noch vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

Nach einem Beschluss der Bundesinnenminister-Konferenz vom November sollen Asylbewerberfamilien, die seit dem 1. Juli 1993 in Deutschland leben, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für höchstens zwei Jahre bekommen, wenn die Antragsteller seit dem 19. November 1999 selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, über ausreichenden Wohnraum verfügen und keine Straftaten begangen haben. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern bekommen in Berlin lebende Nicht-EU-Ausländer jedoch keine Arbeitserlaubnis, wenn sie nur über Duldungen verfügen. Damit erfüllen sie zwar die Voraussetzung einer siebenjährigen Aufenthaltsdauer, sind wegen des faktischen Arbeitsverbotes aber auf Sozialhilfe angewiesen. In dem verabschiedeten Antrag wird die Innenverwaltung deshalb aufgefordert, die Härtefallregelung auch bei denjenigen Asylsuchenden anzuwenden, die am 19. November 1999 noch keine Erwerbstätigkeit hatten, weil sie keine Arbeitsgenehmigung besaßen.

Der grüne Abgeordnete Hartwig Berger verwies darauf, dass in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland bereits eine ähnliche Regelung praktiziert werde. Erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten bis zu einem Jahr müsse der Antragsteller vorweisen, dass er in der Lage ist, auf eigenen Füßen zu stehen. Innenstaatssekretär Rüdiger Jakesch (CDU) sagte dagegen, der Beschluss der Innenministerkonferenz lasse den Ländern keinen Ermessensspielraum. PLUTONIA PLARRE

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