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Die gesetzliche Regelung der Prostitution in Deutschland und ihre Folgen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 138: Das BGB sanktioniert „sittenwidrige Rechtsgeschäfte“. Das hat heutzutage zur Folge, dass Prostituierte nicht geschützt werden, Freier aber die Zeche prellen können und Frauen die Dienstleistung nicht verweigern dürfen; und es verhindert die Anerkennung der Prostitution als Beruf.

Strafgesetzbuch (StGB), §§ 180a bis 184b: Sie schützen vor Ausbeutung Abhängiger und Jugendlicher, verhindern aber ebenso die Festanstellung von Frauen und geregelte Arbeitsverhältnisse und begünstigen willkürliche Kontrollen Prostituierter wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“.

Einführungsgesetz StGB, § 297: Es regelt die Sperrgebietsverordnung auf Länderebene und verbietet Kasernierung.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), §§ 119, 120: Es reglementiert Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnung und sanktioniert Eigenwerbung und Auftreten von Prostituierten in Berufskleidung in willkürlicher Weise.

Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten (GBG), §§ 4-6, 11-15, 17-19, Bundesseuchengesetz (BSeuchG), §10: Sie enthalten Zwangsmaßnahmen, Registrierung, Überwachung, Untersuchungspflicht, heben die informationelle Selbstbestimmung auf und stigmatisieren Prostituierte.

FOTO: KARSTEN THIELKER