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Unter 18 durch die Hintertür

Senat schreibt die gültige Praxis der Fixerstuben jetzt auch rechtlich fest: Strafverfahren gegen MitarbeiterInnen eingestellt  ■ Von Peter Ahrens

Künftig dürfen auch Minderjährige unter bestimmten Bedingungen Fixerstuben in Hamburg aufsuchen. Der Senat hat den Betreibern der Gesundheitsräume in seiner Rechtsverordnung, die Sozialsenatorin Karin Roth (SPD) gestern vorstellte, ein entsprechendes Hintertürchen offen gelassen. Zwar darf die Benutzung der Räume prinzipiell „nur volljährigen Personen angeboten“ werden, heißt es darin. Jedoch dürfen auch Süchtige unter 18 die Fixerstuben nutzen, wenn „das Personal durch direkte Ansprache vorab geklärt“ hat, ob sich die Betroffenen über die „konsumbedingte Gesundheitsschädigung“ der Droge bewusst sind.

„Die Betreiber sollen nicht in die Falle eines Strafverfahrens laufen“, begründete Roth diesen rechtlich festgesetzten Passus. Wichtig ist das vor allem für die MitarbeiterInnen des Gesundheitsraumes „Ragazza“ in St. Georg, der im kommenden Monat eröffnet werden soll. Er wendet sich ausschließlich an Frauen – unter ihnen Prostituierte, von denen viele noch nicht volljährig sind. Wenn der Senat darauf bestanden hätte, die Fixerstuben ausnahmslos für Erwachsene zu öffnen, hätten die Betreiber jüngere KlientInnen entweder abweisen müssen, oder sie hätten sich bei Aufnahme strafbar gemacht.

Strafrechtliche Konsequenzen aus der Vergangenheit müssen die Einrichtungen nicht mehr fürchten. Nach der bundesweiten Legalisierung der Fixerstuben hat die Hamburger Staatsanwaltschaft sämtliche ruhenden Verfahren gegen MitarbeiterInnen endgültig eingestellt. Die Anklagebehörde hatte die Verfahren ins Laufen gebracht, weil Hamburg bereits Gesundheitsräume etabliert hatte, als diese nach Bundesgesetz noch als rechtliche Grauzone galten.

Ohnehin schreibt die Verordnung die bereits gültige Hamburger Praxis in weiten Teilen fest und erteilt damit Rechtssicherheit: Der Senat verlangt in seiner Verordnung allerdings eine „stärkere Kooperation der Betreiber mit der Polizei“. Dies gelte, so die Senatorin, vor allem für „die direkte Umgebung der Gesundheitsräume“. Die Einrichtungen sollen Einfluss auf die BenutzerInnen ausüben, um „Sicherheitsprobleme im unmittelbaren Umfeld“ zu beseitigen. Die Verordnung verlangt darüber hinaus das Aufzeigen „ausstiegsorientierter Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen“. Roth ist jedoch der Ansicht, dass sämtliche Betreiber der Hamburger Fixerstuben „so vorgehen, dass die Verordnung umgesetzt wird“.

Verlangen will der Senat von den Einrichtungen, dass „ihr Betrieb ständig kontrolliert wird“, wie die Drogenbeauftragte Christina Baumeister formuliert. So sollen die Betreiber Tagesprotokolle vorlegen können, um ihre Arbeit vor der Sozialbehörde zu dokumentieren.

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