piwik no script img

surftipps Entwurf Signaturgesetz

Die Bundesregierung ist ganz stolz, dass sie seit zwei Jahren ein Signaturgesetz für digitale Unterschriften hat - weil es „Deutschland einen erheblichen Erfahrungsvorsprung verschafft“, meint das Wirtschaftsministerium. Bis Juli 2001 muss nun eine EU-Richtlinie zum selben Thema umgesetzt werden. Daher gibt es eine Novelle des deutschen Gesetzes. Die soll breit diskutiert werden und ist abrufbar unter http://www.iukdg.de. Weitere Links beim BMWi, www.bmwi.de und unter www.sicherheit-im-internet.de. Immer klickenswert: www.fitug.de.

vdauerer@t-online.de

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen