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Zahlen für Castor

Bundesgrenzschutz will alte Verwarnungsgelder eintreiben. Abschreckung vor nächstem Transport

BOCHUM taz ■ Der Bundesgrenzschutz (BGS) verstärkt seinen Druck auf die Gegner von Castor-Transporten. Seit der vergangenen Woche verschickt der BGS so genannte Verwarnungsgeld-Bescheide, die nach Ansicht der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ seit über 19 Monaten verjährt sind.

So fordert das Bundesgrenzschutzamt Kleve 30 Mark Strafe von einer jungen Frau, die während der Proteste gegen den Transport im März 98 die Gleisanlagen zum Atommülllager Ahaus betreten haben soll.

Christoph Baer, der Sprecher des zuständigen Bundesgrenzschutzamtes Kleve, bestätigte gestern: „Wir haben in 45 Fällen Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet.“

Allerdings, so Baer, handele seine Behörde „trotz der etwas diffizilen Rechtslage“ völlig korrekt: Der BGS habe die Antiatomdemonstranten zunächst wegen eines „Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ angezeigt. Da die zuständige Staatsanwaltschaft Münster das Verfahren aber eingestellt habe, liefen nun die Verjährungsfristen im Verwarnungsgeldverfahren. Alles nicht so schlimm, findet Baer: „Die Bußgelder betragen doch nur 30 bis 50 Mark.“

Felix Ruwe vom Vorstand der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ wertet das Vorgehen des BGS dagegen als „systematischen Einschüchterungsversuch“ gegen Castor-Gegner. Bereits die letzte Antiatomdemo, das „Probesitzen“ auf den Bahngleisen am 16. April, sei von einem massiven Polizei- und BGS-Aufgebot begleitet gewesen, erklärt Ruwe: „Offensichtlich wollen uns die Behörden vor dem bevorstehenden Castor-Transport im Herbst einschüchtern.“

ANDREAS WYPUTTA

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