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Doppelte Diäten in Gefahr

Landtagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Zulagen für Fraktionschefs

KARLSRUHE taz ■ Darf ein Fraktionsvorsitzender doppelt so hohe Diäten erhalten wie ein normaler Landtagsabgeordneter? Mit dieser Frage hatte sich gestern das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung zu beschäftigen.

Schon 1991 hatten die Grünen-Abgeordnete Friedel Grützmacher aus Rheinland-Pfalz sowie zwei Thüringer Abgeordnete des Neuen Forums gegen diese „Ungleichbehandlung im Parlament“ geklagt. Die drei Kläger berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975. Damals hatte Karlsruhe entschieden: „Gestaffelte Diäten für Abgeordnete mit besonderen parlamentarischen Funktionen entfallen.“ In vielen Parlamenten wird dieses Urteil allerdings einfach ignoriert.

„Fraktions- und Ausschussvorsitzende sind ungleich stärker belastet als normale Abgeordnete“, begründete dies gestern Christine Lieberknecht (CDU), die Präsidentin des Thüringer Landtags. Wenn die Leistungsträger „nur“ gleichviel Geld erhielten wie ein einfacher Abgeordneter, dann würden sie faktisch benachteiligt. Die Kläger beharrten in Karlsruhe jedoch darauf, dass alle Abgeordneten gleich zu behandeln sind. „Außerdem ist ja wohl kein finanzieller Anreiz erforderlich, damit sich ein machtbewusster Politiker zum Fraktionsvorsitzenden wählen lässt“, argumentierte Till Müller-Heidelberg, der Klägeranwalt. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen.

CHRISTIAN RATH

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