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Fernsehzuschüsse sind „Beihilfen“

FREIBURG taz ■ Die EU-Kommission muss die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gründlicher prüfen als bisher. Dies entschied gestern das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg. Erfolg hatte damit eine Klage des privaten Fernsehanbieters SIC.

Gestritten wird um die Finanzierung der öffentlichen portugiesischen TV-Gesellschaft RPT, die neben der Werbefinanzierung auch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt bekommt.

Immerhin konnte die RPT zu dieser Zeit 15 bis 18 Prozent ihrer Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen decken. Die Kommission lehnte jedoch die Beschwerde der privaten Konkurrenz ab. Es liege keine „Beihilfe“ im Sinne des EU-Vertrags vor, weil die RPT aus den Zuschüssen keinen „wirtschaftlichen Vorteil“ ziehen könne. Denn mit dem Staatsgeld seien ausschließlich Aufgaben im öffentlichen Interesse finanziert worden, etwa die Unterhaltung von Orchestern, Archiven oder des portugiesischen Sprachendienstes für Afrika.

Die Entscheidung der EU-Kommission haben die Luxemburger Richter jetzt für „nichtig“ erklärt. Die Kommission hätte den Fall nicht bereits nach der Vorprüfung abschließen dürfen, da der Fall „ernste Schwierigkeiten“ aufwerfe.

Jetzt muss die Kommission eine formelle Prüfung einleiten. Das EuG stellte klar, dass es sich bei den Zuschüssen des portugiesischen Staates durchaus um „Beihilfen“ handelt.

Die „gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen“ der RPT könnten nur bei der Frage berücksichtigt werden, ob die Beihilfen genehmigungsfähig sind. Die deutschen Rundfunkgebühren wurden von der Kommission bereits bisher als „Beihilfen“ eingeordnet. Dennoch hatte eine Beschwerde des deutschen Privatfunkverbandes VPRT gegen die Gebührenfinanzierung des Politikprogrammes Phoenix und des Kinderkanals vor rund einem Jahr keinen Erfolg. Die VPRT verzichtete anschließend darauf, Rechtsmittel einzulegen.

Vermutlich werden nun auch die portugiesischen Fernsehbeihilfen genehmigt werden. Wenn nicht, stünde allerdings der öffentlich-rechtliche Rundfunk europaweit erneut zur Diskussion.

CHRISTIAN RATH

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