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Softe Entwicklung

■ Hamburgs LehrerInnen können künftig, müssen aber nicht die Schule wechseln

Die Deputation der Schulbehörde hat gestern zum Thema Personalentwicklung einstimmig entschieden: Mobilität ist gut, und befördert wird immer weniger nach Alter und immer mehr nach Leis-tung. Konkret heißt das Folgendes: „Wenn ein junger Lehrer nach vier Jahren mal die Schule gewechselt hat und nach acht Jahren noch einmal, dann kann er sich im zehnten Jahr durchaus an seiner eigenen Schule um eine Beförderungsstelle bewerben“, sagte Norbert Rosenboom, Leiter des Personalreferates der Schulbehörde der taz hamburg.

Diese Formulierung ist zahmer als der ursprüngliche Vorschlag der Schulbehörde. Der sah vor, dass junge LehrerInnen innerhalb ihrer ersten zehn Berufsjahre mindes-tens einmal wechseln müssen und dass sich auf Beförderungsstellen nur externe Kollegen bewerben können. Dagegen hatte es Proteste gegeben, weil beispielsweise die GEW die Kompetenzen verschenkt sah, die jemand sich vielleicht gerade an der eigenen Schule erarbeitet hat.

„Es bleibt dabei: Wir glauben, dass ein geplanter Schulwechsel die Kompetenz fördert“, sagt Rosenboom. Statt unumstößlicher Regeln solle jetzt allerdings die Praxis erweisen, an wievielen Schulen Lehrer sich ausprobieren, bevor sie befördert werden.

Eine zweite Änderung betrifft die Beförderung auf sogenannte A14-Stellen. Hier ging es bisher rein nach Lebensleistung, also nach Alter. Auf diese Weise sollen in den kommenden fünf Jahren nur noch die Hälfte der Stellen vergeben werden. Die anderen 50 Prozent sollen ausgeschrieben werden und Leistung belohnen. Langfristig will die Behörde das System komplett umstellen. „Wir schaffen so einen sanften Übergang“, sagt Rosenboom. san

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