: vorbild bayern
Der Freistaat hat ein Zweiklassensystem für Kampfhunde
In Bayern gilt für Kampfhunde ein Zweiklassensystem: Wer einen Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Tosa-Inu halten will, muss ein Sachverständigengutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes vorlegen und die eigene Zuverlässigkeit mit einem polizeilichen Führungszeugnis nachweisen. Zusätzlich muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung belegt werden. Eine Erlaubnis gibt es nur selten.
Für die Haltung weiterer neun Hunderassen in Klasse zwei ist nur ein Sachverständigengutachten erforderlich. Sie erhalten ein Negativzeugnis und werden auch steuerlich nicht mehr als Kampfhunde behandelt. Dies gilt für Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeau, Fila Brasileiro, Mastif, Mastin Espanol und Mastino Napoletano. Der Rhodesian Ridgeback soll wieder von der Liste genommen werden. Wer einen Hund ohne Erlaubnis hält, muss bis zu 20.000 Mark Strafe zahlen.
Das Ergebnis: In München gibt es nur noch vier angemeldete Kampfhunde, so der Bundestagsabgeordnete Christoph Moosbauer (SPD).
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