In der Falle des Bildungsrückstands

Afrobrasilianische Kinder besuchen die schlechtesten Schulen, verlassen diese frühzeitig und bleiben überdurchschnittlich häufig sitzen. Dies geht aus einer Umfrage des brasilianischen Statistikamtes IBGE hervor.

In der weißen Bevölkerung liegt der Anteil der Bewohner mit Hochschulbildung bei dreizehn Prozent. Von den schwarzen Schülern schaffen gerade mal 1,5 Prozent die Aufnahme an der Universität. Bezogen auf die gesamte Studentenschaft in Brasilien beginnen nur vier Prozent Schwarze und sechs Prozent Mischlinge ein Universitätsstudium.

Schwarze Frauen verlieren den Wettlauf sogar schon vor der Geburt“, erklärt die Demografin Elza Berquó von der Universität Campinas im Bundesstaat São Paulo. Sie heirateten seltener und später, sie würden häufiger Witwe und müssten sich am häufigsten als allein erziehende Mütter durchschlagen.

Rassismus ist laut brasilianischer Verfassung ein Straftatbestand ohne Recht auf Kaution. Die Strafe liegt zwischen einem und fünf Jahren Haft. Insgesamt gibt es in der brasilianischen Rechtsprechung 26 Bundesgesetze und rund vierhundert Landesgesetze und Gemeindeverordnungen gegen Rassendiskriminierung.

Nach einer Untersuchung der brasilianischen Tageszeitung Folha de São Paulo spielt sich die Diskriminierung hauptsächlich am Arbeitsplatz ab. Untersucht wurden 250 Strafanzeigen in fünfzehn Polizeirevieren in der Metropole São Paulo im Zeitraum von Juli 1996 bis Mai 1997.

„Beim Einstellungsgespräch ist die Diskriminierung meist nur verdeckt“, erläutert der Rechtsanwalt Hédio Silva Junior. Bei der Entlassung hingegen scheue der Arbeitgeber sich häufig nicht vor klaren Worten wie „Ich mag keine Schwarzen“, „dreckiger Neger“ oder „Affe“. Keiner der 250 registrierten Fälle von Diskriminierung zog ein strafrechtliches Verfahren nach sich.

ASTRID PRANGE