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Mehr Geld für Verbrechensopfer

BERLIN taz ■ Justizministerin Herta Däubler-Gmelin will den Schadensersatz für Verbrechensopfer verbessern. Grundsätzlich soll ein Täter, der zu einer Geldstrafe und einer finanziellen Wiedergutmachung verurteilt wurde, zuerst den Schadensersatz leisten und erst dann die Geldstrafe zahlen. „Heute muss das Opfer warten, und der Staat geht vor. Das kann nicht so bleiben“, sagte Däubler-Gmelin. Zusätzlich sollen zehn Prozent aller Geldstrafen an Opfer-Organisationen wie den „Weißen Ring“ gehen. Damit könnten jährlich bis zu 10 Millionen Mark zusätzlich für Verbrechensopfer bereitgestellt werden, so die Ministerin.

Der Pressesprecher des „Weißen Rings“, Helmut Rüster, begrüßte die Ankündigung. Bis jetzt gehe das Opfer oft leer aus, weil der Täter mittellos sei, nachdem er die Strafe gezahlt habe. Zur Verteilung der Gelder schlägt Rüster einen Opferfonds vor. PMS

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