Auf Gewalt angelegt

■ Neonazi-Aufmarsch gegen Rote Flora von Innenbehörde doch noch verboten

Der geplante militante Neonazi-Aufmarsch gegen die Rote Flora im Schanzenviertel ist von der Polizei verboten worden. Das gab gestern SPD-Innensenator Hartmuth Wrocklage bekannt. Der Aufmarsch habe „Störercharakter“, durch „kollektive Agressivität“ solle „provoziert“ werden, so die Begründung. Ob damit am 4. Juni ein Neonazi-Marsch der „Freien Nationalisten“ in Hamburg verhindert worden ist, bleibt fraglich.

Nach Auffassung Wrocklages war der angemeldete Aufmarsch, „was Anmelder, Route und Tenor“ angehe („Räumt die Rote Flora – kein Platz für Gewalttäter“), „auf Gewalt angelegt“. Das habe sich in einem Gespräch mit den Anmeldern herausgestellt. Nach Wrocklages Rechtsposition musste die Versammlung daher verboten werden. „Wir haben keine Alternativen angeboten“, sagte der Innensenator.

Auch dem Wunsch der Neonazis, nach Altona auszuweichen oder durch die City zu marschieren, sei wegen des gleichzeitig stattfindenden Katholikentages nicht entsprochen worden. Die Neonazis reagierten prompt. Laut Wrocklage haben sie mittlerweile ihre „Ur-Anmeldung“ gegenüber der Polizei für „gegenstandslos“ erklärt. Über das „Aktionsbüro Norddeutschland“ kündigten die Rechten „weitere Schritte“ an, um der sich „anbahnenden Kumpanei zwischen Staat und Antifaschos“ zu begegnen. Es wird jetzt damit gerechnet, dass ein neuer Aufmarsch angemeldet wird.

Wrocklage hatte sich den Entschluss für ein Demoverbot dieses Mal offenkundig nicht leicht gemacht. Nachdem er in den vergangenen zwölf Monaten in Hamburg vier Neonazi-Aufmärsche unter dem Hinweis auf das liberale Versammmlungsrecht („Auch Rechte haben Rechte“) nicht verboten hatte, holte er sich im aktuellen Fall Rat von den Staatsrechtlern Hans-Peter Bull und Wolfgang Hoffmann-Riem. Riem hatte Ostern den Neonazi-Aufmarsch in Tostedt nach der Aufhebung des Verbots durch das Bundesverfassungsgericht beobachtet. Peter Müller