: Ärger ist keine Nötigung
■ Revision eines Rotfloristen zugelassen
Das Hamburger Landgericht muss erneut über den Fall eines Aktivisten aus der Roten Flora verhandeln, der im Februar vorigen Jahres Polizisten bei einer Personenkontrolle im Schanzenviertel behindert haben soll. Das Oberlandesgericht hat die Revision von Andreas B. zugelassen.
Amtsrichter Ronald Schill hatte B. im Mai 1999 in der 1. Instanz wegen Nötigung zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, um „Chaoten nicht über den Rechtsstaat triumphieren zu lassen“. Denn als Poli-zisten im Februar auf dem Schulterblatt nahe der Roten Flora zwei mutmaßliche Drogendealer kontrollieren wollten, sei ihnen Andreas B. zusammen mit rund 15 anderen Personen entgegengetreten und habe verkündet: „Jetzt ist hier Schluss mit Platzverweisen.“
Die Beamten hätten die Ausweise der Kontrollierten zurückzugeben, sonst gäbe es „mächtig Ärger“, habe B. hinzugefügt. Auch das Landgericht sah darin eine Nötigung, milderte die Strafe im Oktober jedoch auf eine viermonatige Bewährungsstrafe ab. Das OLG befand nun, dass Andreas B. keine Nötigung begangen, sondern allenfalls Widerstand gegen die Polizis-ten geleistet habe – was mit einer geringeren Strafe bedroht ist.
Als Ronald Schill in der ersten Instanz über den Fall zu Gericht saß, hatte er zuvor telefonisch ihm wohlgesonnene JournalistInnen zum Prozess gegen „einen Chaoten“ eingeladen. Während der Verhandlung hatte er zwei Zuschauer in Ordnungshaft nehmen und drei Tage im Gefängnis sitzen lassen. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft den Amtsrichter, der mittlerweile an die Ziviljustiz versetzt wurde, wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung angeklagt. ee
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