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USA will Straffreiheit für ihre Bürger

Die Clinton-Administration möchte die Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs verändern. Menschenrechtsgruppen fordern die Bundesregierung auf, Versuchen zur Verwässerung entgegenzutreten. Am Montag wird in New York verhandelt

aus Genf ANDREAS ZUMACH

Deutsche und internationale Menschenrechtsorganisationen haben die Bundesregierung aufgefordert, allen Versuchen der USA und anderer Staaten „entschlossen entgegentreten“, die Unabhängigkeit, Effektivität und Zuständigkeit des geplanten Internationalen Strafgerichtshofs (ISTGH) einzuschränken. Entsprechende Erwartungen äußerten auch Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien bei einer Sitzung des Menschenrechtsausschusses am vergangenen Mittwoch.

Anlass dieser Aufforderungen an die Bundesregierung ist insbesondere die Absicht der Clinton-Administration, das bereits völkerrechtlich verbindlich vereinbarte Statut des ISTGH durch eine Ausnahmebestimmung zum Schutz von US-StaatsbürgerInnen vor jeglicher Strafverfolgung wieder zu verändern.

Bei einer am kommenden Montag in New York beginnenden Verhandlungsrunde über Verfahrensregeln des künftigen ISTGH will die Clinton-Administration einen entsprechenden Vorschlag offiziell einbringen, für den sie bereits seit März in zahlreichen Hauptstädten intensive Lobbyarbeit betreibt. Laut bislang von der Bundesregierung nicht kommentierten britischen Presseberichten bemühte sich Präsident Bill Clinton vergangene Woche bei seinem Gespräch mit Bundeskanzler Gerhard Schröder in Berlin um deutsche Unterstützung für den Veränderungsvorschlag.

Das ISTGH-Statut wurde im August 1998 in Rom von 120 Staaten nach sechswöchigen Verhandlungen beschlossen. Lediglich die USA und sechs weitere Staaten stimmten dagegen. Das ISTGH kann seine Arbeit aufnehmen, sobald das Statut von 60 Staaten ratifiziert wurde. Bislang liegen zehn Ratifikationen vor.

Das Statut regelt die Zuständigkeit des ISTGH für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg. Gegen den Willen Washingtons wurde im Statut ausdrücklich festgeschrieben, dass sich auch BürgerInnen von Staaten, die – wie die USA – das Statut nicht unterzeichnet haben, vor dem ISTGH angeklagt werden können und ausgeliefert werden müssen. Auf diesen Passus zielt die Clinton-Administration mit ihrem Änderungsvorschlag.

Danach soll der ISTGH gegen BürgerInnen von Nichtunterzeichnerstaaten nur dann ein Verfahren eröffnen können, wenn entweder der Staat, in dessen Auftrag die Betroffenen handeln oder aber der UN-Sicherheitsrat seine ausdrückliche Zustimmung erteilen. Die Zustimmung des Sicherheitsrats könnten die USA jederzeit durch ein Veto verhindern. Im Klartext hieße dies: Wenn zum Beispiel US-Soldaten im Zusammenhang „humanitärer“ oder anderer Interventionen Verbrechen begehen, müssten sie kein Verfahren vor dem ISTGH befürchten.

Mehrere arabische Staaten fordern zudem, das sexuelle Gewalttaten gegen Frauen nicht unter die Kategorie „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gefasst und entsprechend vom ISTGH nicht verfolgt werden, wenn sie im Familienkontext begangen wurden oder aber religiös bzw. kulturell sanktioniert sind. Dieser Vorschlag wurde in dieser Form zwar nicht akzeptiert, aber auch nicht eindeutig abgelehnt.

Die Frauenrechtsorganisation Medicamondiale in Köln, das deutsche „Komitee für einen ISTGH“ sowie die internationale Koalition von regierungsunabhängigen Organisationen für einen effektiven, unabhängigen ISTGH haben Bundeskanzler Schröder und Außenminister Joschka Fischer aufgefordert, diesen Bestrebungen zur Aufweichung des ISTGH-Statuts eine klare Absage zu erteilen.

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