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komplizierte rechtssicherheit

Zwangsarbeiterklagen prinzipiell möglich

„Rechtssicherheit“ war von Anfang an die Hauptsorge der deutschen Unternehmen, die die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft für die Zwangsarbeiter gründeten. Gedacht war ursprünglich an eine deutsch-amerikanische Regierungsvereinbarung, die automatisch zur Abweisung von Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen in den USA tätige Firmen führen würde.

Zu einem so weitgehenden, für die USA wegen möglicher Regressforderungen der Zwangsarbeiter riskanten Schritt sahen sich die Amerikaner nicht in der Lage. Sie wollen nur im Rahmen eines Abkommens ein „statement of interest“ abgeben, das die internationalen Vereinbarungen zugunsten der Zwangsarbeiter als fair erklärt. Dieses statement ist für amerikanische Gerichte nicht bindend, aber normalerweise richten sie sich danach.

Die deutschen Verhandler sehen Klagen von Zwangsarbeitern als unzulässig an, die amerikanischen aber als privatrechtlich möglich und unter Umständen auch als begründet. Die deutsche Seite wäre einverstanden, wenn die USA verbindlich erklärten, sich rechtlich neutral zu verhalten. Präsident Clinton hatte jüngst zugesichert, bei der Zwangsarbeiter-Vereinbarung für einen „allumfassenden Rechtsfrieden“ einzutreten.

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