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entschädigung

Millionen Menschen aus Osteuropa werden von 1933 bis 1945 in Deutschland durch Zwangsarbeit in Industrie und Landwirtschaft ausgebeutet.

1952: Das Londoner Schuldenabkommen wird zum entscheidenden Instrument, Ansprüche von Zwangsarbeitern abzuwehren. Zwangsarbeit gilt nicht als NS-Unrecht, sondern wird dem Komplex der Reparationen zugeschlagen, die erst im Falle eines endgültigen Friedensvertrags und der deutschen Wiedervereinigung geregelt werden sollen.

1956: Das Entschädigungsgesetz spricht NS-Opfern Anspruch auf finanzielle Wiedergutmachung zu – aber nur in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland. NS-Opfer aus Osteuropa werden bewusst ausgeklammert.

1990: Nach der Wiedervereinigung und dem 2+4-Vertrag kann sich die Bundesrepublik Ansprüchen osteuropäischer NS-Opfer nicht mehr verschließen. Erste Fonds werden eingerichtet.

1996: Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert die Rechtslage grundlegend. Bis dahin wurden generell individuelle Ansprüche gegen Staat oder Firmen ausgeschlossen. In den USA und später in Deutschland werden von überlebenden NS-Opfern Klagen gegen bundesdeutsche Unternehmen eingereicht.

1998: Als erstes deutsches Unternehmen richtet VW einen Fonds in Höhe von 20 Millionen Mark zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter ein.

1999: Bundesregierung und deutsche Wirtschaft beschließen einen Entschädigungsfonds in Höhe von zehn Milliarden Mark.

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