: bordrecht
Zivilcourage erlaubt
Im internationalen Luftverkehr verliert deutsches Beamtenrecht seine Gültigkeit. Nach dem Tokioter Abkommen von 1963 hat an Bord allein der Pilot hoheitliche Rechte. Das gilt auch für die gewaltsame Rückführung von Asylsuchenden, bei denen Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) den Abzuschiebenden begleiten. „Die polizeilichen Befugnisse enden mit dem Schließen der Außentüren des Flugzeuges“, so BGS-Inspekteur Walter Sperner. Die Polizisten sind ab diesem Zeitpunkt ganz gewöhnliche Passagiere. Daraus ergibt sich: jeder Passagier an Bord kann gegen die Abschiebung eintreten. Eigentlich ist er sogar in der Pflicht: Wer beobachtet, dass ein Mitpassagier gewaltsam am Verlassen des Flugzeuges gehindert wird, macht sich nach §323c StGB wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Einfacher Widerstand hilft bereits: aufstehen, sich nicht anschnallen, beim Kapitän verbal Protest einlegen. Oder sogar gegen die zu gewöhnlichen Passagieren gewordenen Polizeibeamten vorgehen. Wer eingreift, handelt rechtmäßig, bestätigt Jörg Radeck, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei: „Eigentlich müssten Passagiere im Falle von Zwangsmaßnahmen gegen die Beamten vorgehen, da diese in einem rechtsfreien Raum handeln.“
Infos: www.deportation-alliance.com
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