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Durch alle Instanzen

■ Langwierige Gerichtsverfahren können Bau des A3XX in Hamburg verzögern

Der Start des geplanten Super-Airbus A3XX könnte wegen langwieriger juristischer Auseinandersetzungen verzögert werden. Bis zum Jahresende, so die Hamburger Wirtschaftsbehörde, soll der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig von den Gerichten gebilligt sein. Die Verwaltungsgerichte selbst wollen keinen Zeitrahmen nennen, in dem sie das Verfahren um die Erweiterung des Airbus-Werksgeländes und die teilweise Zuschüttung des Mühlenberger Lochs abwi-ckeln werden. Es handele sich um ein kompliziertes und aufwendiges Verfahren, so Sprecherin Angelika Huusmann.

Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck kann sich nicht vorstellen, dass bis Ende des Jahres der Rechtsweg ausgeschöpft ist. „Ein größeres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht dauert oft schon in der ersten Instanz ein Jahr“, sagte der Anwalt, der 170 Mandanten in Sachen Airbus vertritt. „Viele Kläger wollen durch alle Instanzen gehen.“ Für Nebelsieck ist klar, dass nach der Airbus-Entscheidung das Planfeststellungsverfahren neu aufgerollt werden muss, weil der Bedarf an Hallen und Flächen geringer ausfalle als beantragt.

Die Wirtschaftsbehörde sieht sich juristisch auf der sicheren Seite. „Das Projekt ist umfassend und sorgfältig geprüft worden“, sagte Behördensprecher Bernd Meyer. Da der A3XX zu großen Teilen in Hamburg montiert werde, sehe er keine Schwierigkeiten, den Planfeststellungsbeschluss durch die Instanzen zu bringen.

„Maßgeblich ist die Beherrschung des gesamten Flugzeugs“, sagte Meyer. Beim A3XX werden sowohl das Hamburger Airbus-Werk als auch der Standort Toulouse über die Systemkompetenz verfügen, die das Kennzeichen für eine Endmontage sei. lno

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