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Schächten ist nicht Kult

Gerichtshof für Menschenrechte: Verbot des Schlachtens ohne Betäubung verstößt nicht gegen Religionsfreiheit

FREIBURG taz ■ Rituelles Schlachten ist kein Gottesdienst. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Geklagt hatte die französische Vereinigung Cha'are Shalom ve Tsedek, eine jüdisch-orthodoxe Gruppe. Der französische Staat hatte ihr nicht erlaubt, Tiere zu schächten, das heißt betäubungslos zu schlachten. Der EGMR sah darin keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit, da es ultraorthodoxen Juden in Frankreich nicht verboten sei, Fleisch von entsprechend geschlachteten Tieren zu beziehen. Auch eine Diskriminierung gegenüber dem jüdischen Konsistorium, das die Mehrheit der französischen Juden vertritt und schächten darf, konnte der EGMR nicht erkennen. In Deutschland ist Juden das Schächten erlaubt, Muslimen verboten. Eine Entscheidung des Bundesverfassunggerichts steht noch aus. (Az.: 27417/95) CHR

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