: Keine Schnellverfahren
Die extra für die Love Parade abgestellten Schnellrichter hatten nichts zu tun. Verfahren waren nicht nötig
Der Bundesgrenzschutz (BGS) hat auch bei der diesjährigen Love Parade keine Straftäter so genannten beschleunigten Verfahren zugeführt. Bei keiner der festgenommenen sieben Personen hätten die Voraussetzungen für ein solches Verfahren vorgelegen, sagte der Sprecher des BGS Berlin, Torsten Weidemann. Die Polizei des Bundes wollte in diesem Jahr zum ersten Mal bei einer Großdemonstration Täter Schnellrichtern überstellen. Die verhängte Strafe wäre auf dem Fuße gefolgt – nicht erst Monate oder gar Jahre nach der Tat.
Vor allem Mehrfach- und Serientäter sollten so „aus dem Verkehr“ gezogen werden, um weitere Straftaten zu verhindern. Voraussetzung für solche „Blitzverfahren“ sind ein dringender Tatverdacht, eine klare Beweislage und eine zu erwartende Höchststrafe von einem Jahr. 1999 registrierten die Grenzchützer 142 Diebstähle. In diesem Jahr waren es nur 72. Die Parade verlief friedlicher als der BGS es erwartet hätte, so Weidemann. ADN
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