Kommentar: Teure Sturheit
■ Warum die Schulbehörde für ihre politische Dummheit zwangszahlen muss
Es gibt da ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, es gibt Verhandlungen zwischen Schulbehörde und GEW. Für die Behörde war wahrscheinlich, eine gerichtliche Kampfprobe zu verlieren und möglich, sich ohne Gesichtsverlust zu einigen.
Volle Stellen für alle, die sie wollen oder brauchen, dafür verzichtet die GEW auf das Gericht und hilft, möglichst viele Lehrer für freiwillige Teilzeit zu begeis-tern. Mehr Junge peppen alte Kollegien auf, und die Behörde hätte gespart, weil nur das Gericht sie zwingen kann, runde zwei Millionen Mark zum Fens-ter herauszuwerfen für nachträgliche Gehälter, von denen kein Schüler etwas gehabt hat.
Aber Ute Pape und Ortwin Runde vertrauen nicht auf „freiwillig“ und „vielleicht“. Sie wollen im nächsten Jahr sagen können: „Wählt uns wieder, wir haben soo viiele junge Lehrer eingestellt.“ Und da sind sie so verliebt in ihr „arbeitsmarktpolitisches Instrument“, dass sie ignorieren, dass alle juristischen Zeichen auf Stopp stehen.
Und das ist noch nicht das Ende. Denn hätte vor einigen Monaten ein Appell für Teilzeit noch Chancen gehabt, sind jetzt auch auf der Lehrerseite die Dickköpfe geweckt. Das wird die Behörde Geld und Referendare ihre Stellen kosten.
Wer jetzt in Hamburg keinen Job bekommt, weil die Kollegen Vollzeit arbeiten, geht in ein anderes Bundesland. Und kommt sicher nicht zurück, wenn in ein paar Jahren Lehrer Mangelware werden. Höchste Zeit für Schulsenatorin Ute Pape oder ihre politischen Befehlsgeber, nachzudenken statt wahlkampfinstrumentenversessen gegenzuhalten. Sandra Wilsdorf
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