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Enteignungen und Zwangsumsiedlungen

Ein Regime demonstriert seine Macht: mit Zwangsumsiedlungen, Enteignungen und Schleifung von Dörfern im 1952 an der innerdeutschen Grenze geschaffenen Sperrgebiet. Insgesamt lässt die SED in den zwei Aktionen – „Ungeziefer“ 1952 und „Festigung“ 1961 – etwa 12.000 „unliebsame“ Grenzbewohner ins Hinterland umsiedeln. Allein in Mecklenburg-Vorpommern werden im Mai/Juni 1952 2.134 Menschen aus ihren Häusern vertrieben. Als Hauptgründe scheinen sicherheitsrelevante Erwägungen plausibel: „Säuberung des Grenzraumes“ und „Einschüchterung der Bevölkerung“. Ein Fabrikant aus Mecklenburg wird mit der Begründung „Grenzgänger“ umgesiedelt, ein Schlosser mit dem Argument „aus der SED ausgeschlossen“.

Enteignungen werden in Großaktionen durchgeführt. In Mecklenburg werden bei einer 225 Betriebe mit rund 2.723,23 Hektar Land beschlagnahmt und 2.349 Rinder, 2.659 Schweine, 449 Pflüge und 11 Traktoren sichergestellt.

Vorwiegend in den Siebzigerjahren wälzt das SED-Regime ganze Dörfer platt: allein 13 in Mecklenburg-Vorpommern. Die erste vollständige Evakuierung allerdings findet noch vor Gründung der DDR statt. 1947 wird die Halbinsel Wustrow in der Wismarschen Bucht entvölkert. Der Grund: Errichtung eines Militärstützpunkts für die sowjetischen Streitkräfte.

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