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Nur ein tragischer Unglücksbiss

Gericht in Potsdam verhängt Geldbuße nach einer Kampfhund-Attacke. Verfahren gegen den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung eines Kindes wurde eingestellt

Nach einer Kampfhund-Attacke auf ein siebenjähriges Kind ist das Gerichtsverfahren gegen einen 23-Jährigen gegen eine Geldbuße von 700 Mark eingestellt worden. Dem jungen Mann war vor dem Potsdamer Amtsgericht fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen worden, da der American Staffordshire Terrier im Oktober vergangenen Jahres den Jungen angefallen und in die rechte Wange gebissen hatte.

Die Einstellung des Verfahrens begründete die Vorsitzende Richterin Birgit von Bühlow damit, dass es sich um einen tragischen Unglücksfall handelte. Außerdem habe der Angeklagte wohl sein Möglichstes getan – beispielsweise die beiden Hunde eines Freundes an der Leine geführt. Allerdings hätte er, so bemängelte die Richterin mehrfach, durchaus den Jungen warnen können, als er sich näherte.

Der Vater des Opfers zeigte sich zufrieden mit dem Prozessausgang. „Ich hege keinen Groll gegen den Mann“, sagte der 38-Jährige. Die Wunde des Kindes musste genäht werden, das Kind war eine Woche im Krankenhaus. Der Hundehalter war nach Auskunft des Vaters zur Zahlung von 5.400 Mark Schmerzensgeld verurteilt worden. Nach Darstellung des Angeklagten hatte er am fraglichen Nachmittag zum zweiten Mal die Kampfhunde seines „damaligen Freundes“ zum Gassi-Gehen aus dessen Wohnung geholt. „Die Leinen hielt ich dabei etwa einen halben Meter kurz.“ Als er vom Fahrstuhl zur Haustür des Mehrfamilienhauses kam, sah er den Jungen, der die Tür aufhielt. „Plötzlich sprang die Hündin das Kind an – das lief im Bruchteil von Sekunden ab. Es tut mir furchtbar Leid.“ Der Hundehalter habe ihm gesagt, die Tiere bissen nicht.

DPA

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