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Miethai & CoUrlaub

Schlüssel nur für Vertraute ■ Von Sabine Weiss

Der Katalog stressiger Urlaubsvorbereitungen lässt sich auch noch um einige Erledigungen rund um das Mietverhältnis anreichern: Einige Mietverträge enthalten Klauseln, die besagen, man müsse bei einer längeren Abwesenheit den Schlüssel beim Hausmeister oder beim Vermieter hinterlegen. Diese Klauseln sind unwirksam.

Selbstverständlich muss man nur einer Person seines Vertrauens den Schlüssel zur eigenen Wohnung geben. Unnötig ist auch, den Vermieter darüber zu informieren. Es muss also lediglich gere-gelt werden, wer die Blumen gießt und den Briefkasten leert. Wer niemanden hat, der die Post sichtet, kann bei der Post beantragen, dass die Sendungen dort gesammelt werden. So quillt der Briefkasten nicht über.

Wer wichtige Post erwartet, beispielsweise eine Klage seines Vermieters, sollte dafür sorgen, dass jemand mit einer Postvollmacht ausge-stattet wird. Formulare gibt es bei der Post. Nur so können beispielsweise Schriftstücke des Amtsgerichts abgeholt werden, die per Zustellungsurkunde verschickt werden.

Andernfalls würden diese Dokumente am Tag der Niederlegung beim Postamt als zugestellt gelten und ab diesen Tag beginnen Fristen zu laufen. Daher sollte die Person, welche die Sendungen abholen soll, darüber informiert werden, was mit der Post zu tun ist. Und beispielsweise den Gang zum Mieterverein oder zur Rechtsanwältin erledigen. Die sollten ebenfalls bevollmächtigt sein.

Sabine Weiss ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

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