Geld auf Zeit

■ Sozialbehörde legt neue Dienstvorschrift zur Ausschreibungspraxis vor

Wer jetzt schon im Boot sitzt, hat Glück und kann auf dauerhaften Geldsegen hoffen. Wer ab jetzt aber für ein neues Projekt Geld von der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) haben will, bekommt den Zuschlag nur auf Zeit. Damit hat Sozialsenatorin Karin Roth konkretisiert und vor allem modifiziert, was sie im vergangenen Jahr als „Grundsätze für die Auswahl und Finanzierung von freien Trägern bei der Erfüllung öfentlicher Aufgaben“ vorgestellt hatte – und im Vorjahr für viel Ärger sorgte: Danach sollten nicht nur neue, sondern auch laufende Projekte regelmäßig neu ausgeschrieben werden.

Neue Projekte werden jetzt nur noch für eine Laufzeit finanziert, deren Länge die Behörde festlegt. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Behörde entscheiden, ob und mit wem sie das Projekt fortsetzen will. „Wir wollen innehalten, um darüber nachdenken zu können, ob das Projekt noch zeitgemäß ist oder ob es neue Ideen gibt, und ob sich möglicherweise andere Träger benachteiligt fühlen könnten“, erklärt Roth.

Auch neu ist, dass in Ausnahmefällen ein Träger auch ohne Bekanntgabe Zuwendungen erhalten kann, wenn er ein Projekt selbst entwickelt hat und es durch erhebliche Vorleistungen „von besonderer Originalität“ ist. Dann hat er so eine Art Copyright darauf und muss nicht mit anderen Trägern konkurrieren.

„Damit haben wir einen Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege aufgenommen“, sagt Roth. Die Arbeitsgemeinschaft habe aber trotzdem noch Kritik. Sie fürchte, dass die neuen Regelungen Innovationen behindern, und hätte lieber zeitlich unbegrenzte Bewilligungen gehabt.

Roth gab am Rande der Pressekonferenz bekannt, dass das Controlling Verfahren „INEZ“, zur „integrierten Erfassung und Bearbeitung von Zuwendungen“ erste Ergebnisse erbracht hat. Danach fordert die BAGS zunächst vier Millionen Mark von Trägern zurück, weil Kontrolleure herausgefunden haben, dass sie nicht im Sinne der Vereinbarungen verwendet wurden. Insgesamt wurden 2180 Fälle im Volumen von 978 Millionen Mark überprüft. Sandra Wilsdorf