: Kündigungen im Kulturbereich
In Berlin werden wegen der dramatischen Finanzlage erstmals Kündigungen im öffentlichen Dienst nicht mehr ausgeschlossen. „Es kann einen generellen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen im Bereich der Kultur nicht mehr geben“, sagte Finanzsenator Peter Kurth (CDU) gestern nach der Verabschiedung des Entwurfs des Haushaltes 2001 im Senat. Eine Vereinbarung zwischen Senat und Gewerkschaften sieht zwar vor, dass bis 2004 reguläre Kündigungen von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ausgeschlossen sind. Für den Kulturbereich ist aber eine Öffnungsklausel vereinbart worden. Die Landesregierung will diese Klausel jetzt in Anspruch nehmen und darüber noch im Sommer mit den Gewerkschaften sprechen. Viele Kultureinrichtungen arbeiteten auch nach eigener Ansicht mit einem nicht mehr vertretbaren Personalbestand, sagte Kurth. Der Senat habe nicht das Ziel, Kündigungen auszusprechen, im Kulturbereich müsse aber der Personalbestand verringert werden. Den etwa 200 betroffenen Mitarbeitern soll das Ausscheiden aus dem Betrieb mit einer Abfindung schmackhaft gemacht werden. TAZ/DPA
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