Strafen für eigenmächtiges Verlängern der Ferienzeit

Immer mehr Eltern wollen Geld sparen und fliegen deshalb erst nach Ferienende aus dem Urlaub zurück. In NRW müssen sie für jeden Tag knapp 400 Mark Strafe bezahlen.

BOCHUM taz ■ Am 14. August sind die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen vorbei. Wieder werden Schüler unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben. Die Eltern haben die Ferien ihrer Sprößlinge eigenmächtig um ein, zwei, drei Tage „verlängert“. Meist aus finanziellen Gründen: Eine Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern, die erst nach dem letzten Ferientag zurückkommt (oder schon vor dem ersten Ferientag gestartet ist), kann bei einer Pauschalreise locker tausend Mark sparen: Der Termin des Rück- oder Abflugs liegt außerhalb der Schulferien und somit der Hochpreissaison.

Um dieses Schulschwänzen zu unterbinden, haben die fünf Regierungspräsidenten in Nordrhein-Westfalen die Höhe des Bußgelds verdreifacht – von 50 auf 150 Mark. Hinzu kommen 36 Mark für Gebühren und Auslagen – macht 186 Mark für jedes „sorgeberechtigte Elternteil“. Sind sowohl Mutter als auch Vater erziehungsberechtigt, kostet der illegale Ferientag also 372 Mark Strafe.

Ob die Abschreckung nützt? Eltern müssen nun jedenfalls gut im Kopfrechnen sein und die hohen Bußgelder in ihre „Reisekostenkalkulation“ einbeziehen.

„Es kann nicht angehen, dass auf der einen Seite immer wieder öffentlich über Unterrichtsausfall geklagt wird, andererseits aber Erziehungsberechtigte über die Unterrichtszeiten selbst bestimmen – um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen“ sagt der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow. Seine Bezirksregierung hat im vergangenen Schuljahr 574 Bescheide über Schulpflichtverletzungen (Schulschwänzerei, Nichtteilnahme am nachmittäglichem Förderunterricht) verschickt – davon allerdings nur 73 wegen eigenmächtig verlängerter Weihnachts- und Osterferien. Die Sommerferien sind in der Statistik noch nicht berücksichtigt. Viel Lärm um relativ wenige Fälle?

Nach einem Beschluss der Kultusminister dürfen Schulleiter einen Antrag auf Schulbefreiung direkt vor oder nach den Ferien nur in dringenden Ausnahmefällen genehmigen, zum Beispiel wegen Familienfeiern. Und lediglich einmal in sechs Jahren in der Sekundarstufe I. Fehlen die Schüler darüber hinaus unentschuldigt und können kein ärztliches Attest vorlegen, droht Bußgeld.

Die Zahl der Anträge, mit denen Eltern ihr Kind vor oder nach den Ferien beurlauben möchten, habe zugenommen, weiß Ulrich Kops, Leiter der Städtischen Gesamtschule in Hattingen. Konnten sie das früher formlos tun, hat die Bezirksregierung Arnsberg dafür nun ein Formblatt erstellt.

Bei knapp 1.200 Schülern sei eine Hand voll eigenmächtiger Urlaubsverlängerungen pro Schuljahr zwar wenig, räumt Kops ein, aber „es läppert sich“. Als Schulleiter und Lehrer muss er „Feriensünder“ mit Ordnungsgeld belangen. Aber als Staatbürger hat er durchaus Verständnis. „Wenn alle Welt sagt, wir müsssen sparen, und die Eltern durch Ausnutzung eines Tages außerhalb der Ferienzeit beim Flug 1.000 Mark sparen können, dann werden sie dafür bestraft.“ Ein Appell an die Tourismusindustrie, Eltern mit mehreren Kindern nicht derart auszunutzen. Doch die Reiseveranstalter werden auf diesem Ohr wohl taub sein und auch in Zukunft ihre Hochpreispolitik auf die Schulferien hin maßschneidern. GÜNTER ERMLICH