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CDU-Klage abgewiesen

WIESBADEN ap ■ Der Wiesbadener Staatsgerichtshof hat in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung Grundrechtsklagen von fünf CDU-Abgeordneten gegen das hessische Wahlprüfungsgericht zurückgewiesen. Die Wahlprüfer hatten Befangenheitsanträge der Unions-Fraktion im Landtag mit der Begründung abgelehnt, die Parlamentarier seien keine Beteiligten des Verfahrens. Die Union wirft den beiden Berufsrichtern im Wahlprüfungsgericht vor, sie hätten Wahlkampf zu Gunsten der SPD betrieben. Zugleich sprach der Staatsgerichtshof dem Wahlprüfungsgremium den Status eines Gerichts ab. Es sei ein parlamentarisches Prüfungsorgan.

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