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Einreise in den Knast

■ Nach 13 Jahren: Vergewaltiger zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das milde Urteil stand schon zu Beginn des Prozesses fest: Wenn Tadeusz L. die Tat gestehe und dem Opfer die Aussage erspart bliebe, komme der heute 40-Jährige wegen „Gruppenvergewaltigung“ mit zweieinhalb Jahren Haft davon. Und er gestand die Tat, die er vor 13 Jahren begangen hat – es blieb ihm aufgrund der modernen Kriminaltechnik auch nichts anderes übrig. „Auch nach so langer Zeit muss bei einer so schweren Tat Sühne sein“, sagte Richter Ulf Brüchner.

Dabei hatte L. die Tat wohl schon lange verdrängt, als er im März dieses Jahres arglos nach Deutschland einreiste und die Handschellen klickten. Der Pole war nämlich seit 1990 per Haftbefehl gesucht worden, weil er in der Nacht zum 9. August 1987 eine damals 24-Jährige vergewaltigt hatte. Er und drei Bekannte hatten der Frau in der Disco „Lübscher Baum“ angeboten, sie nach Hause zu fahren. Stattdessen ging es in seine Wohnung, wo die vier Männer ihr Opfer mit Nachdruck betrunken machten und sexuell miss-brauchten.

Obwohl das Opfer die Wohnung und T. identifzieren konnte, erging damals wegen geringer Widersprüchlichkeiten nicht sofort Haftbefehl. Auch Blut und Sperma-Untersuchungen brachten damals nur Hinweise darauf, dass er einer der Täter „sein könnte“. Erst als sich der Pole 1989 mangels Arbeit in seine Heimat absetzte – wo er seitdem mit Familie lebt – war er auf die Fahndungsliste gesetzt worden.

Bei einem Gen-Test im Juli diesen Jahres konnten per DNA-Analyse die damaligen Zweifel ausgeräumt und er mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu 1,25 Millionen identifiziert werden. „Ich bereue es sehr“, sagte er gestern und nahm das Urteil an: „Ich will schnell zu meiner Familie.“ Kai von Appen

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